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Steuern beim Immobilienkauf in Spanien: Was Deutsche wissen müssen

Juni 2026-14 Min. Lesezeit-Von camiacasa

Was Sie in diesem Steuerguide erfahren

  • Welche Steuern beim Kauf anfallen: ITP ca. 10 %, MwSt. 10 % Neubau, Stempelsteuer ca. 1,5 %
  • Jährliche Steuern als Eigentümer: IBI, Müllgebühr, IRNR
  • IRNR 19 % auf Mieteinnahmen als Nicht-Resident
  • Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Spanien
  • Kapitalertragsteuer beim Wiederverkauf und Steueroptimierung
Persönliche Beratung anfragen

Der Kauf einer Immobilie in Spanien ist für viele Deutsche ein langgehegter Traum. Doch neben der eigentlichen Kaufentscheidung spielt das spanische Steuersystem eine entscheidende Rolle — und es unterscheidet sich erheblich vom deutschen System. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, welche Steuern beim Kauf, während der Haltedauer und beim Verkauf anfallen und wie das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien Sie schützt.

Welche Steuern fallen beim Kauf einer Immobilie in Spanien an?

Beim Erwerb einer spanischen Immobilie entstehen bereits beim Kauf selbst mehrere Steuern und Gebühren. Der wichtigste Unterschied: Bei Gebrauchtimmobilien gilt die Grunderwerbsteuer ITP, bei Neubauten hingegen die Mehrwertsteuer IVA plus Stempelsteuer AJD.

KostenpostenBetragHinweis
ITP (Grunderwerbsteuer)10 % des KaufpreisesNur bei Gebrauchtimmobilien in Katalonien
IVA (Mehrwertsteuer)10 % des KaufpreisesNur bei Neubauten — ersetzt ITP
AJD (Stempelsteuer)ca. 1,5 % des KaufpreisesNur bei Neubauten zusätzlich zu IVA
Notargebührenca. 600 – 1.200 EURGesetzlich regulierte Gebühren
Grundbucheintragungca. 400 – 800 EUREintragung im spanischen Grundbuch
Gestoria (Verwaltung)ca. 300 – 600 EURSteuerliche Abwicklung nach dem Kauf
Anwalt (empfohlen)ca. 1.000 – 2.500 EURNicht verpflichtend, aber dringend empfohlen
Gesamtnebenkosten (ca.)12 – 14 % des KaufpreisesGebrauchtwohnung inkl. Anwalt, exkl. Hypothek

Alle Beträge sind Richtwerte. Steuersätze können je nach Autonomer Gemeinschaft abweichen. Lassen Sie sich vor dem Kauf von einem Anwalt eine genaue Kostenaufstellung erstellen.

ITP in Katalonien: 10 % Grunderwerbsteuer

In Katalonien beträgt die ITP pauschal 10 Prozent des beurkundeten Kaufpreises für gebrauchte Immobilien. Sie ist binnen 30 Tagen nach der Notarunterschrift an die Generalitat de Catalunya zu entrichten. Im Falle einer Unterpreisbeurkundung behält sich das Finanzamt das Recht vor, den Kaufpreis nach oben zu korrigieren (Comprobación de Valores).

Jährliche Steuern als Immobilieneigentümer in Spanien

Nach dem Kauf entstehen regelmäßige steuerliche Pflichten, die unabhängig davon gelten, ob Sie die Immobilie vermieten oder selbst nutzen.

IBI (Grundsteuer)

Die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist die jährliche Grundsteuer. Sie wird von der jeweiligen Gemeinde erhoben und richtet sich nach dem Katasterwert der Immobilie. Die Höhe variiert je nach Gemeinde, liegt aber typischerweise zwischen 0,4 und 1,3 Prozent des Katasterwerts pro Jahr.

Müllgebühr (Tasa de Basuras)

Neben der IBI erheben viele Gemeinden eine separate Müllgebühr. Der Betrag ist im Vergleich zur Grundsteuer gering und wird in der Regel zusammen mit der IBI in Rechnung gestellt oder separat per Bankeinzug erhoben.

IRNR (Einkommensteuer Nicht-Residenten)

Auch wenn Sie die Immobilie nicht vermieten und selbst nicht dauerhaft in Spanien leben, müssen Sie als Nicht-Resident jährlich eine fiktive Einkommensteuer (renta imputada) deklarieren. Diese beträgt 1,1 Prozent des Katasterwerts, sofern dieser nach 1994 angepasst wurde. Der Steuersatz auf diesen Betrag liegt für EU-Bürger bei 19 Prozent.

Gemeinschaftskosten (Comunidad)

Bei Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern fallen monatliche Hausgeldzahlungen an die Eigentümergemeinschaft (Comunidad de Propietarios) an. Diese decken gemeinsame Kosten wie Aufzugswartung, Gartenanlage oder Versicherungen ab. Kein Steuersatz, aber eine regelmäßige finanzielle Verpflichtung.

IRNR: 19 % auf Mieteinnahmen für Nicht-Residenten

Wenn Sie Ihre spanische Immobilie vermieten und in Deutschland steuerlich ansässig sind, unterliegen die Mieteinnahmen der spanischen IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes). Als EU-Bürger profitieren Sie vom günstigeren EU-Steuersatz von 19 Prozent.

Steuersatz EU-Bürger

19 Prozent auf den Nettogewinn. Als EU-Bürger können Sie tatsächliche Ausgaben wie Reparaturen, Zinskosten, Versicherungsprämien und anteilige Abschreibungen von den Mieteinnahmen abziehen, bevor der Steuersatz angewendet wird.

Deklarationspflicht: Modelo 210

Mieteinnahmen sind vierteljährlich über das Formular Modelo 210 an die spanische Finanzbehörde AEAT zu melden. Für Leerstandszeiten (renta imputada) genügt eine jährliche Deklaration. Die Fristen sind zwingend einzuhalten, um Strafzuschläge zu vermeiden.

Anrechnung in Deutschland

Dank des Doppelbesteuerungsabkommens von 2012 werden in Spanien auf Mieteinnahmen gezahlte Steuern in Deutschland angerechnet. Die in Deutschland erklärten spanischen Mieteinnahmen erhöhen jedoch den deutschen Steuersatz auf das übrige Einkommen (Progressionsvorbehalt).

Steuerberater empfohlen

Angesichts der Pflichten in zwei Ländern empfehlen wir dringend, sowohl einen spanischen gestor oder asesor fiscal als auch einen deutschen Steuerberater mit Auslandserfahrung zu beauftragen. Die Kosten dafür können Sie in Spanien als Werbungskosten geltend machen.

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Spanien

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien, das seit 2012 in Kraft ist, regelt, in welchem Land Einkommen aus einer spanischen Immobilie versteuert werden muss und verhindert eine doppelte steuerliche Belastung.

Mieteinnahmen: Besteuerungsrecht bei Spanien

Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (d.h. Mieteinnahmen) dürfen nach dem DBA vorrangig in dem Staat besteuert werden, in dem die Immobilie liegt — also in Spanien. Deutschland rechnet die in Spanien gezahlte Steuer an, sofern eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird. Zusätzlich greift in Deutschland der Progressionsvorbehalt: Die spanischen Einkünfte erhöhen den Steuersatz auf das sonstige in Deutschland zu versteuernde Einkommen.

Kapitalgewinne beim Verkauf: ebenfalls Spanien

Gewinne aus dem Verkauf einer spanischen Immobilie werden ebenfalls primär in Spanien besteuert. Der Steuersatz für EU-Nicht-Residenten auf Kapitalgewinne aus Immobilienverkäufen beträgt 19 Prozent. Spanien behält beim Verkauf durch einen Nicht-Residenten 3 Prozent des Kaufpreises als Quellensteuereinbehalt (Retención). Diese Summe kann mit der tatsächlichen Steuerschuld verrechnet werden.

Nachweis und Dokumentation

Damit die Anrechnung spanischer Steuern in Deutschland reibungslos funktioniert, benötigen Sie Steuerbescheinigungen der spanischen Steuerbehörde AEAT. Diese erhalten Sie über die eingereichten Modelo-210-Formulare. Bewahren Sie alle steuerrelevanten Unterlagen mindestens fünf Jahre lang auf, da sowohl Spanien als auch Deutschland Nachprüfungen vornehmen können.

Kapitalertragsteuer beim Verkauf der Immobilie

Wenn Sie Ihre spanische Immobilie mit Gewinn verkaufen, ist die sogenannte Kapitalertragsteuer (Plusvalía del Estado) fällig. Hinzu kommt in vielen Gemeinden eine kommunale Plusvalía-Steuer auf die Wertsteigerung des Grundstücks.

19 % auf den Veräußerungsgewinn für EU-Nicht-Residenten

Der Veräußerungsgewinn errechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des ursprünglichen Kaufpreises einschließlich aller beim Kauf angefallenen Steuern, Notarkosten und nachgewiesenen Renovierungskosten. Der Steuersatz für EU-Bürger beträgt 19 Prozent auf diesen Gewinn.

Der Käufer ist verpflichtet, beim Erwerb von einem Nicht-Residenten 3 Prozent des Kaufpreises direkt an die spanische Finanzbehörde abzuführen (Retención). Sie erhalten diese Summe zurückerstattet, sofern Ihre tatsächliche Steuerschuld geringer ist, oder müssen die Differenz nachzahlen.

Steueroptimierung beim Immobilienkauf in Spanien für Deutsche

Eine kluge Steuerplanung im Vorfeld kann die Gesamtbelastung spürbar reduzieren. Die folgenden Punkte sind besonders relevant für deutsche Käufer.

1

Kosten beim Kauf als Anschaffungskosten dokumentieren

Alle beim Kauf anfallenden Kosten — ITP, Notargebühren, Grundbucheintragung, Anwaltshonorar — erhöhen die steuerliche Anschaffungsbasis und mindern damit den späteren Veräußerungsgewinn. Bewahren Sie alle Rechnungen und Quittungen sorgfältig auf.

2

Renovierungskosten als Werbungskosten oder Anschaffungskosten

Laufende Instandhaltungskosten können als Werbungskosten bei der IRNR geltend gemacht werden. Wertsteigernde Renovierungen erhöhen die Anschaffungskosten und mindern den späteren Kapitalgewinn. Die korrekte Einordnung sollte ein Steuerberater vornehmen.

3

NIE-Nummer rechtzeitig beantragen

Die Número de Identificación de Extranjero (NIE) ist für alle Steuertransaktionen in Spanien zwingend erforderlich. Beantragen Sie die NIE frühzeitig beim spanischen Konsulat in Deutschland oder direkt in Spanien, um Verzögerungen beim Kauf zu vermeiden.

4

Gestor beauftragen

Ein spanischer Gestor (Steuer- und Verwaltungsberater) übernimmt die jährliche Steuererklärung über Modelo 210, die Bezahlung der IBI und die Korrespondenz mit den spanischen Behörden. Die Kosten hierfür sind überschaubar und als Werbungskosten absetzbar.

5

Steuerlichen Wohnsitz sorgfältig prüfen

Wer mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringt, kann zum spanischen Steuerresident werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung des Welteinkommens in beiden Ländern. Eine Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes sollte nie ohne detaillierte Beratung erfolgen.

So unterstützt camiacasa deutsche Käufer in Katalonien

camiacasa ist eine auf Katalonien spezialisierte Immobilienagentur mit Präsenz in mehr als 60 Städten der Region. Wir begleiten deutsche Käufer von der ersten Besichtigung bis zur notariellen Unterzeichnung und darüber hinaus.

  • Lokales Marktwissen: Wir kennen die Preisniveaus, Stadtteile und Investitionspotenziale in jeder Stadt, die wir betreuen — von der Küste bis zur Metropolregion Barcelona.
  • Koordination aller Beteiligten: Wir arbeiten mit Ihrem Anwalt, Notar und Gestor zusammen, damit alle Parteien abgestimmt agieren und der Prozess reibungslos verläuft.
  • Weiterempfehlung von Fachleuten: Wir können Ihnen zuverlässige Anwälte und Steuerfachleute empfehlen, die auf deutsch-spanische Immobilientransaktionen spezialisiert sind.
  • Nachkaufbegleitung: Nach dem Erwerb stehen wir Ihnen bei der Suche nach Handwerkern, Hausverwaltungen oder Mietvermittlern zur Seite.

Wir sind in beliebten Regionen für deutsche Käufer aktiv, darunter Sitges, Castelldefels und Sant Cugat del Vallès. Entdecken Sie unser gesamtes Angebot auf der Übersichtsseite Immobilien Katalonien.

Weitere Ratgeber für deutsche Käufer

  • Immobilien in Spanien kaufen: Der komplette Leitfaden 2026
  • Wohnung in Barcelona kaufen: Schritt-für-Schritt-Guide
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Häufig gestellte Fragen

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