
Ein geerbtes Haus in Katalonien verkaufen
Um ein geerbtes Haus zu verkaufen, muss zuerst die Erbschaft angenommen, die Erbschaftssteuer und die plusvalía municipal (kommunale Wertzuwachssteuer) beglichen und die Zuweisung im Eigentumsregister eingetragen werden. Erst dann ist der Verkauf möglich. Wir koordinieren den gesamten Ablauf — Formalitäten, Einigung unter den Erben und Verkauf — und aktivieren bei Liquiditätsbedarf unser Investorennetzwerk.
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Was wir bei einem Erbschaftsverkauf lösen
Formalitäten vor dem Verkauf
Annahme der Erbschaft beim Notar, Begleichung der Erbschaftssteuer und der kommunalen Wertzuwachssteuer sowie Eintragung im Register. Ohne eingetragene Zuweisung ist kein Verkauf möglich.
Mehrere Erben, eine Immobilie
Der Verkauf einer Immobilie in ungeteilter Erbengemeinschaft erfordert die Einstimmigkeit aller Miterben. Wir treten als einziger Ansprechpartner auf und koordinieren Preis, Bedingungen und Beurkundung mit allen.
Erbschaftssteuer in Katalonien
Ehepartner und Nachkommen genießen in Katalonien erhebliche Vergünstigungen, aber die Steuer muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Todesfall beglichen werden (verlängerbar). Wir orientieren Sie und verweisen bei Bedarf an Spezialisten.
Kosten, die weiterlaufen, solange nicht verkauft ist
IBI (Grundsteuer), Hausgeld, Versorgungskosten und Versicherung laufen für die Erben weiter. Je früher der Verkauf geordnet wird, desto weniger Kosten summieren sich für alle.
Erben außerhalb Kataloniens
Wir koordinieren die Unterschriften per notarieller Vollmacht und übernehmen Besichtigungen und Unterlagen, ohne dass Sie anreisen müssen.
Dringender Liquiditätsbedarf
Wenn die Erben einen schnellen Abschluss bevorzugen, stellen wir die Immobilie unserem Netzwerk aktiver Investoren und Käufer vor und zeigen Ihnen den Vergleich mit einem Verkauf am offenen Markt.
Verkauf am Markt oder an Investoren: Sie entscheiden
camiacasa kauft keine geerbten Immobilien an: Wir zeigen Ihnen beide Wege mit Daten. Der Verkauf am offenen Markt erzielt meist einen besseren Preis; die Vorstellung bei Investoren unseres Netzwerks verkürzt die Fristen, wenn die Priorität ist, aufzuteilen und abzuschließen. In beiden Fällen koordiniert ein einziger Ansprechpartner alle Erben bis zur Beurkundung.
Aktive Investoren und Käufer
Vergleichbare Angebote: Sie entscheiden
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So arbeiten wir
- 1Prüfung der Erbschaftssituation: Testament, Erben, Stand der Formalitäten
- 2Koordination der Zuweisung: Notar, Erbschaftssteuer, kommunale Wertzuwachssteuer und Eintragung im Register
- 3Bewertung mit Marktdaten und Abstimmung der Strategie unter allen Erben
- 4Verkauf mit vollständiger Vermarktung oder Vorstellung bei Investoren, bis zur Beurkundung und Aufteilung
Häufige Fragen
Nein. Vor dem Verkauf müssen zwingend die Erbschaft angenommen, die Immobilie beim Notar zugewiesen, die Erbschaftssteuer und die plusvalía municipal (kommunale Wertzuwachssteuer) beglichen und die Zuweisung im Eigentumsregister eingetragen werden. Der Verkauf lässt sich aber parallel vorbereiten (Bewertung, Unterlagen, Vermarktung), um zu beurkunden, sobald die Eintragung vorliegt.
Der Verkauf der gesamten Immobilie erfordert Einstimmigkeit. Ohne Einigung kann jeder Miterbe seinen ideellen Anteil verkaufen (in der Praxis schwierig) oder die gerichtliche Teilung beantragen, die meist in einer Versteigerung mit schlechterem Ergebnis für alle endet. Mediation und ein konkretes Angebot auf dem Tisch lösen die meisten Fälle.
Sechs Monate ab dem Todesfall, mit der Möglichkeit, innerhalb der ersten fünf Monate eine Verlängerung um weitere sechs Monate zu beantragen. In Katalonien profitieren Ehepartner und Nachkommen von Vergünstigungen, die die Steuerlast in den meisten Fällen deutlich senken.
Beim Verkauf fällt die kommunale Wertzuwachssteuer ab dem Datum der Erbschaft an sowie in der IRPF (spanische Einkommensteuer) der Gewinn zwischen dem in der Erbschaft erklärten Wert und dem Verkaufspreis. Deshalb ist der beim Erben erklärte Wert so wichtig: Er bestimmt die Steuerlast des späteren Verkaufs.
Das hängt davon ab, ob ein Testament vorliegt, von der Zahl der Erben und der Auslastung von Notariaten und Registern. Mit vollständigen Unterlagen und Einigkeit unter den Erben sind die vorbereitenden Formalitäten meist in einigen Monaten erledigt; Uneinigkeit ist es, was den Prozess wirklich verlängert. Den Verkauf parallel vorzubereiten vermeidet, diese Zeit zu verlieren.
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