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Kaufratgeber

Hauskauf in Spanien: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Deutsche Käufer

Juni 2026-12 Min. Lesezeit-Von camiacasa

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 8 Schritte: Von der Suche bis zur Schlüsselübergabe dauert der Prozess 2–4 Monate
  • NIE zuerst: Die spanische Steueridentifikationsnummer (NIE) ist für alle Transaktionen zwingend notwendig
  • Nebenkosten: Planen Sie 11–14 % des Kaufpreises zusätzlich ein (ITP, Notar, Anwalt)
  • Arras-Vertrag: Der Vorvertrag mit 10 % Anzahlung sichert die Immobilie für Sie
  • Vollmacht möglich: Der gesamte Kauf kann ohne Ihre persönliche Anwesenheit in Spanien abgewickelt werden
Persönliche Beratung anfragen

Der Hauskauf in Spanien folgt einem klaren, gesetzlich geregelten Ablauf — unterscheidet sich aber in mehreren wesentlichen Punkten vom deutschen System. Wer die Schritte kennt, vermeidet teure Fehler und kann den Kauf souverän steuern. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen als deutschen Käufer alle Phasen von der ersten Immobiliensuche bis zur Schlüsselübergabe, einschließlich der erforderlichen Dokumente, Steuern und Kosten.

Überblick: Der Ablauf eines Immobilienkaufs in Spanien

Ein Immobilienkauf in Spanien gliedert sich in acht zentrale Schritte. Anders als in Deutschland gibt es in Spanien keine gesetzliche Maklerpflicht, dafür ist die Rolle des Notars (Notario) und des Anwalts (Abogado) entscheidend. Der Notar beurkundet lediglich die Transaktion — er prüft nicht, ob die Immobilie lastenfrei ist. Genau deshalb ist ein unabhängiger Anwalt für deutsche Käufer unverzichtbar.

1

Immobiliensuche und Marktanalyse

Definieren Sie Ihr Budget inklusive der Nebenkosten (10–14 %), Ihre Lage- und Objektpräferenzen sowie Ihre Finanzierungsstrategie. Beauftragen Sie eine lokale Immobilienagentur wie camiacasa für die Suche.

2

NIE-Nummer beantragen

Die Número de Identificación de Extranjero (NIE) ist die spanische Steueridentifikationsnummer für Ausländer und für alle behördlichen und finanziellen Transaktionen zwingend erforderlich. Beantragen Sie die NIE frühzeitig.

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Anwalt beauftragen und Due Diligence

Beauftragen Sie einen unabhängigen spanischen Anwalt (Abogado), der die rechtliche Prüfung der Immobilie vornimmt: Grundbuchauszug, ausstehende Lasten, Baugenehmigungen, Gemeindeschulden (IBI) und Eigentümergemeinschaft.

4

Vorvertrag: Arras-Vertrag unterzeichnen

Der Arras-Vertrag (Contrato de Arras) ist der verbindliche Vorvertrag. Sie zahlen eine Anzahlung von typischerweise 10 Prozent des Kaufpreises. Zieht der Käufer zurück, verliert er die Anzahlung; zieht der Verkäufer zurück, muss er das Doppelte zurückzahlen.

5

Finanzierung sichern

Falls Sie eine Hypothek benötigen, stellen Sie in dieser Phase den Kreditantrag bei einer oder mehreren spanischen Banken. Das offizielle Kreditangebot (FEIN) muss mindestens 10 Tage vor dem Notartermin vorliegen.

6

Notartermin: Escritura Pública unterzeichnen

Der eigentliche Kaufvertrag (Escritura Pública de Compraventa) wird beim Notar unterzeichnet. Der Kaufpreis wird in der Regel per Bankcheck oder Banküberweisung beglichen. Mit der Unterzeichnung erfolgt die Eigentumsübertragung.

7

Steuern zahlen und Grundbucheintragung

Nach dem Notartermin müssen die Grunderwerbsteuer ITP (oder IVA+AJD bei Neubau) binnen 30 Tagen gezahlt werden. Anschließend wird die Escritura im Registro de la Propiedad eingetragen — damit sind Sie offiziell Eigentümer.

8

Schlüsselübergabe und Versorgungsanmeldungen

Nach der Grundbucheintragung erhalten Sie die Schlüssel, sofern noch nicht beim Notartermin übergeben. Melden Sie Strom, Wasser und Gas auf Ihren Namen um und beauftragen Sie einen Gestor für die laufenden Steuerpflichten.

NIE-Nummer beantragen: der erste Schritt für Deutsche in Spanien

Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist die spanische Steueridentifikationsnummer für Ausländer. Ohne NIE können Sie in Spanien keine Immobilie kaufen, kein Bankkonto eröffnen und keine Steuern zahlen. Die NIE ist daher der allererste Schritt, noch vor der konkreten Immobiliensuche.

NIE in Deutschland beantragen

Deutsche Staatsbürger können die NIE beim zuständigen spanischen Generalkonsulat in Deutschland beantragen (z.B. in München, Frankfurt, Berlin oder Hamburg). Sie benötigen dafür ein ausgefülltes Formular EX-15, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis sowie einen begründeten Antrag (z.B. geplanter Immobilienerwerb). Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Konsulat einige Wochen.

NIE in Spanien beantragen

Alternativ können Sie die NIE direkt in Spanien bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) oder bei der Nationalpolizei beantragen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie ohnehin nach Spanien reisen, um Immobilien zu besichtigen. In diesem Fall können Sie die NIE und die Kontoeröffnung bei einer spanischen Bank innerhalb weniger Tage erledigen.

NIE per Vollmacht

Falls Sie nicht persönlich tätig werden möchten, kann ein bevollmächtigter spanischer Anwalt die NIE in Ihrem Namen beantragen. Dies erfordert eine notarielle Vollmacht (Poder notarial), die in Deutschland ausgestellt und mit einer Haager Apostille versehen werden muss. Diese Option ist besonders praktisch, wenn Sie noch keine Reise nach Spanien geplant haben.

Spanisches Bankkonto

Parallel zur NIE sollten Sie ein Konto bei einer spanischen Bank eröffnen. Viele spanische Banken bieten auch Konten für Nicht-Residenten an. Das spanische Konto ist für die Zahlung der Kaufnebenkosten, die Hypothekenraten (falls zutreffend) sowie für laufende Zahlungen wie Grundsteuer IBI, Hausgeldzahlungen und Versorgungsunternehmen unerlässlich.

Vorvertrag und Kaufvertrag: Arras und Notartermin erklärt

Das spanische Kaufrecht sieht typischerweise zwei Vertragsschritte vor: den Vorvertrag (Arras) und den notariellen Kaufvertrag (Escritura Pública). Das Verständnis beider Schritte ist entscheidend, um Ihre Rechte zu schützen.

Contrato de Arras: Der bindende Vorvertrag

Der Arras-Vertrag (auf Spanisch auch "Contrato de Arras Penitenciales" genannt) ist der Vorvertrag, der sowohl Käufer als auch Verkäufer rechtlich bindet. Der Käufer zahlt typischerweise 10 Prozent des vereinbarten Kaufpreises als Anzahlung. Tritt der Käufer vom Kauf zurück, verliert er die Anzahlung. Tritt hingegen der Verkäufer zurück, muss er dem Käufer das Doppelte der Anzahlung (also 20 Prozent) zurückzahlen. Der Arras-Vertrag legt zudem den endgültigen Kaufpreis, die Übergabebedingungen und die Frist für den Notartermin fest.

Due Diligence: Rechtliche Prüfung der Immobilie

Bevor Sie den Arras-Vertrag unterzeichnen, muss Ihr Anwalt die Immobilie gründlich prüfen. Dazu gehören: der Grundbuchauszug (Nota Simple) zur Überprüfung von Eigentümerschaft und Lasten, die Überprüfung ausstehender Schulden bei der Gemeinde (IBI, Müllgebühr), die Kontrolle der Hausgeldzahlungen (falls es eine Eigentümergemeinschaft gibt), die Überprüfung von Baugenehmigungen und Bebauungsplänen sowie die Prüfung der Energieeffizienzklasse (certificado de eficiencia energética).

Escritura Pública: Der Notartermin

Der eigentliche Kaufvertrag wird beim Notar als Escritura Pública de Compraventa beurkundet. Der Notar identifiziert alle Parteien, liest den Vertragstext vor und beurkundet die Unterzeichnung. Der Kaufpreis wird in der Regel durch Bankcheck oder Überweisung beglichen. Falls eine Hypothek aufgenommen wird, unterschreiben Käufer und Bank am selben Tag den Hypothekenvertrag (Escritura de Hipoteca). Mit der Unterzeichnung der Escritura gehen Eigentum und alle Risiken auf den Käufer über.

Steuern und Kaufnebenkosten beim Hauskauf in Spanien

Die Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb in Spanien sind erheblich und müssen beim Budget unbedingt eingeplant werden. Die genaue Höhe hängt davon ab, ob Sie eine Gebrauchtimmobilie oder einen Neubau erwerben.

KostenpostenBetragHinweis
ITP (Grunderwerbsteuer)10 % des KaufpreisesGebrauchtobjekte in Katalonien
IVA (Mehrwertsteuer)10 % des KaufpreisesNur bei Neubauten (ersetzt ITP)
AJD (Stempelsteuer)ca. 1,5 % des KaufpreisesNur bei Neubauten zusätzlich zu IVA
Notargebührenca. 600 – 1.200 EURGesetzlich reguliert, abhängig vom Kaufpreis
Grundbucheintragungca. 400 – 800 EURRegistro de la Propiedad
Gestor (Verwaltung)ca. 300 – 600 EURSteuerliche Abwicklung nach dem Kauf
Anwalt (dringend empfohlen)ca. 1.000 – 2.500 EURRechtliche Prüfung und Begleitung
Gesamtnebenkosten (ca.)11 – 14 % des KaufpreisesGebraucht inkl. Anwalt, ohne Hypothek

Alle Beträge sind Richtwerte für Katalonien. Steuersätze können je nach Autonomer Gemeinschaft abweichen. Lassen Sie sich vor dem Kauf von einem Anwalt eine genaue Kostenaufstellung erstellen.

ITP in Katalonien: 10 % auf den Kaufpreis

Die Grunderwerbsteuer ITP (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales) beträgt in Katalonien pauschal 10 Prozent des beurkundeten Kaufpreises für Gebrauchtimmobilien. Sie ist innerhalb von 30 Tagen nach der notariellen Unterzeichnung an die Generalitat de Catalunya zu entrichten. Für bestimmte Käufergruppen (z.B. Erstkäufer unter 32 Jahren oder Käufer mit Behinderung) können ermäßigte Steuersätze gelten.

Finanzierung: Hypothek in Spanien als Deutscher beantragen

Viele deutsche Käufer finanzieren ihren spanischen Immobilienkauf ganz oder teilweise über eine spanische Hypothek. Das spanische Hypothekensystem funktioniert grundsätzlich ähnlich wie das deutsche, weist jedoch einige wichtige Unterschiede auf.

1

Finanzierungsquote für Nicht-Residenten

Spanische Banken finanzieren Nicht-Residenten in der Regel bis zu 60 bis 70 Prozent des Kauf- oder Schätzwertes (es gilt der niedrigere Wert). Das bedeutet, dass Sie als deutschen Käufer mindestens 30 bis 40 Prozent des Kaufpreises plus die gesamten Kaufnebenkosten als Eigenkapital einbringen müssen. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro sollten Sie daher mindestens 120.000 bis 150.000 Euro Eigenkapital mitbringen.

2

Erforderliche Unterlagen für die Hypothek

Spanische Banken verlangen für die Hypothekenprüfung: die letzten drei bis sechs Kontoauszüge, aktuelle Gehaltsabrechnungen oder Einkommensnachweise (z.B. Steuerbescheid aus Deutschland), eine Schufa-Auskunft oder vergleichbare Bonitätsauskunft sowie Informationen zur bestehenden Immobilie. Selbstständige müssen zusätzlich Betriebsunterlagen und Bilanzen vorlegen.

3

FEIN und Bedenkzeit

Seit 2019 muss die Bank das offizielle europäische Hypothekenangebot (FEIN — Ficha Europea de Información Normalizada) mindestens 10 Werktage vor der notariellen Unterzeichnung aushändigen. Innerhalb dieser Frist ist das Angebot unveränderlich und Sie können es in Ruhe prüfen. Es empfiehlt sich, mehrere Banken zu vergleichen oder einen unabhängigen Hypothekenvermittler (Bróker hipotecario) einzuschalten.

4

Variable und feste Zinsen

Spanische Hypotheken werden wahlweise mit variablem Zins (gekoppelt an den Euribor) oder festem Zinssatz angeboten. Nach den Zinserhöhungen der EZB in den Jahren 2022 bis 2023 sind Festzinshypotheken bei deutschen Käufern besonders beliebt, da sie Planungssicherheit bieten. Die genauen Konditionen variieren je nach Bank, Immobilienwert, Eigenkapital und Ihrer Bonität.

Nach dem Kauf: Registro de la Propiedad und laufende Kosten

Mit der Unterzeichnung der Escritura beim Notar sind Sie zwar wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie, aber die Eintragung im Grundbuch (Registro de la Propiedad) vervollständigt den Eigentumserwerb und schützt Ihre Rechte gegenüber Dritten.

Grundbucheintragung (Registro de la Propiedad)

Nach dem Notartermin reicht Ihr Gestor oder Anwalt die Escritura beim zuständigen Grundbuchamt ein. Die Eintragung dauert typischerweise vier bis acht Wochen. Erst mit der Eintragung sind Sie auch rechtlich vollständiger Eigentümer. Die Grundbucheintragungsgebühren betragen circa 400 bis 800 Euro, abhängig vom Kaufpreis.

IBI: Jährliche Grundsteuer

Die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist die jährliche spanische Grundsteuer und wird von der jeweiligen Gemeinde erhoben. Sie richtet sich nach dem Katasterwert der Immobilie und beträgt in der Regel zwischen 0,4 und 1,3 Prozent des Katasterwerts pro Jahr. Beauftragen Sie einen Gestor mit der Einrichtung eines Dauerauftrags für die IBI-Zahlung.

Gemeinschaftskosten (Comunidad)

Bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen sind monatliche Hausgeldzahlungen an die Eigentümergemeinschaft (Comunidad de Propietarios) fällig. Diese decken gemeinsame Kosten wie Aufzugswartung, Gartenpflege, Versicherungen und Reparaturen ab. Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Höhe dieser Zahlungen und ob Sonderumlagen geplant sind.

IRNR: Steuer für Nicht-Residenten

Als Nicht-Resident müssen Sie jährlich eine fiktive Einkommensteuer (renta imputada) deklarieren, auch wenn Sie die Immobilie nicht vermieten. Diese beträgt 1,1 Prozent des Katasterwerts, auf den 19 Prozent Steuern anfallen. Bei Vermietung gilt die IRNR auf die tatsächlichen Mieteinnahmen mit 19 Prozent Steuersatz für EU-Bürger. Ein Gestor kann diese Deklaration für Sie übernehmen.

So begleitet camiacasa deutsche Käufer beim Hauskauf in Katalonien

camiacasa ist eine auf Katalonien spezialisierte Immobilienagentur mit Präsenz in mehr als 60 Städten der Region. Wir kennen die lokalen Märkte, die rechtlichen Anforderungen und die Besonderheiten, die beim Kauf als deutscher Staatsbürger relevant sind.

  • Immobiliensuche: Wir präsentieren Ihnen geprüfte Immobilien, die Ihren Kriterien entsprechen — von der Küste bis zur Metropolregion Barcelona.
  • Netzwerk aus Fachleuten: Wir empfehlen Ihnen erfahrene Anwälte und Gestorías, die auf deutsch-spanische Immobilientransaktionen spezialisiert sind.
  • Prozessbegleitung: Wir koordinieren alle Beteiligten — Anwalt, Notar, Bank und Gestor — damit der Ablauf reibungslos verläuft.
  • Vollmachtslösungen: Sie müssen nicht in Spanien anwesend sein. Wir arbeiten mit Anwälten zusammen, die den gesamten Kauf per Vollmacht für Sie abwickeln können.
  • Nachkaufbegleitung: Nach dem Erwerb helfen wir bei der Suche nach Hausverwaltungen, Handwerkern oder Mietinteressenten.

Wir sind in den beliebtesten Regionen für deutsche Käufer aktiv, darunter Sitges, Castelldefels, Sant Cugat del Vallès und Terrassa. Entdecken Sie unser gesamtes Angebot auf der Übersichtsseite Immobilien Katalonien.

Weitere Ratgeber für den Hauskauf in Spanien

  • Steuern beim Immobilienkauf in Spanien: Was Deutsche wissen müssen
  • Immobilien in Spanien kaufen: Der komplette Leitfaden 2026
  • Wohnung in Barcelona kaufen: Schritt-für-Schritt-Guide
  • Ferienwohnung in Spanien kaufen: Lohnt sich die Investition?
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Häufige Fragen zum Hauskauf in Spanien

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